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AGB

Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen (AGB)

BildVerstärker GmbH, Weiherstrasse 16, 6353 Weggis, Schweiz
Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der BildVerstärker GmbH („Auftragnehmerin“) in den Bereichen Film-, Video-, Foto- und Postproduktion, digitale Kommunikation, Entwicklung und Vertrieb digitaler Produkte (u. a. Onlinekurse, Templates, Memberships) sowie Beratung und Schulung.
1.2 Angebote sind freibleibend. Mit Eintritt in Vertragsverhandlungen bzw. Beauftragung anerkennt der/die Auftraggeber:in diese AGB. Abweichende AGB des/der Auftraggeber:in gelten nicht, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt schriftlich zu.
1.3 Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) zustande.
1.4 Grundlage der Herstellung sind vom/von der Auftraggeber:in bereitgestellte oder genehmigte Briefings, Treatments, Drehbücher, Storyboards, Konzepte, Skripte.
1.5 Vorvertragliche Aufwände, die im berechtigten Vertrauen auf einen Vertrag entstanden sind, werden nach diesen AGB vergütet.

2. Entgelte, Kosten

2.1 Das Netto-Honorar deckt die im Vertrag bezeichnete Leistung und die ausdrücklich vereinbarte Nutzungsbefugnis. Rohmaterial/Assets, die nicht Teil des vereinbarten Endprodukts sind, verbleiben – sofern nicht vom/von der Auftraggeber:in gestellt – im Eigentum der Auftragnehmerin.
2.2 Zusätzlich (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart) trägt der/die Auftraggeber:in:
• Erstellung/Anpassung von Drehbuch/Konzepten, Rechte- und Freigabeklärungen (Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte etc.)
• Sonderleistungen (Casting, Locations, Sprecher:innen, Musik, Komposition, Coaches, Lizenzen, KI-Modelle/Credits, Plugins)
• Mehrkosten (z. B. wetter-/krankheitsbedingte Verschiebungen, zusätzliche Korrekturschleifen ab Runde 2, Express/Overtime; Drehtag-Arbeitszeit kalkulatorisch bis 10 Std.)
• Entgelte an Verwertungsgesellschaften/Publisher, Nutzungs-/Synchronisationsrechte
• Logistik/Transport/Versicherung/Zoll/Lagerung nach Wunsch des/der Auftraggeber:in
2.3 Die Auftragnehmerin kann Fremdleistungen im Namen der Auftraggeber:in beauftragen oder vorfinanzieren und mit Aufschlag bzw. nach Stundensatz weiterverrechnen.
2.4 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen über.
2.5 Eigene Rechts-/Fachberatung des/der Auftraggeber:in erfolgt auf dessen/deren Kosten.

3. Herstellung, Änderungen

3.1 Produktionsstart nach Vertragsunterzeichnung; bei vereinbarter Anzahlung nach Zahlungseingang.
3.2 Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Pflichtverletzung kann die Auftragnehmerin die Leistung aussetzen.
3.3 Die Auftraggeber:in sorgt vorab für alle erforderlichen Rechte/Bewilligungen.
3.4 Die Auftragnehmerin liefert technisch einwandfreie Ergebnisse gemäss Vertrag/Briefing. Für Mängel an vom/von der Auftraggeber:in gelieferten Daten/Datenträgern wird keine Verantwortung übernommen.
3.5 Künstlerische/technische Gestaltung liegt bei der Auftragnehmerin; Mitspracherechte werden schriftlich vereinbart, die Letztentscheidung verbleibt bei der Auftragnehmerin.
3.6 Abnahmetermin wird rechtzeitig koordiniert.
3.7 Sachlich/künstlerisch/technisch notwendige Anpassungen bleiben vorbehalten; führen sie zu Mehrkosten, informiert die Auftragnehmerin vorab.
3.8 Vereinbarte Laufzeiten gelten als eingehalten bei ±5 % Abweichung.
3.9 Änderungen auf Wunsch der Auftraggeber:in vor/nach Abnahme werden schriftlich beauftragt.
3.10 Eine Pflicht zur Änderung besteht nur zur Mängelbehebung anerkannter Mängel.
3.11 Weitere Änderungen (über Runde 1 hinaus) gelten als Mehrleistungen und werden nach Aufwand verrechnet; angemessene Vorauszahlung kann verlangt werden.
3.12 Eigenmächtige Änderungen am Produkt sind ohne Zustimmung unzulässig.

4. Abnahme, Fälligkeit, Lagerung

4.1 Nach Fertigstellung erfolgt Abnahme (Ansicht/Online-Proof/Abnahmefile). Die Auftraggeber:in bestätigt die Abnahme schriftlich.
4.2 Mit Abnahme werden alle offenen Entgelte fällig.
4.3 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht als Fixgeschäft vereinbart. Zustellung erfolgt auf Risiko/Kosten der Auftraggeber:in.
4.4 Original-/Bild-/Tonmaterial ist innert 4 Wochen nach Abnahme zu übernehmen.
4.5 Weitergehende Lagerung wird gesondert vergütet; ohne Vereinbarung besteht keine Aufbewahrungspflicht.
4.6 Gewünschte Versicherungen für Lagerung/Transport beauftragt und bezahlt die Auftraggeber:in.
4.7 Mit Abnahme geht die Gefahrtragung an die Auftraggeber:in über; Haftung der Auftragnehmerin für gelagertes Material beschränkt sich auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit und längstens 4 Wochen nach Abnahme.

5. Leistungsstörung, Haftung

5.1 Mängelrüge: binnen 10 Arbeitstagen ab Lieferung/Abnahme schriftlich und konkret; danach gilt die Leistung als genehmigt.
5.2 Anerkannte Mängel werden innert angemessener Frist behoben; die Auftragnehmerin kann die Mängelbehebung von vollständiger Fälligkeit/Zahlung abhängig machen.
5.3 Bei höherer Gewalt (z. B. Ausfall Schlüsselpersonen, Epidemien, behördliche Verbote, Lieferketten, Strom/Netz-/Cloud-Ausfälle, Plattform-Sperrungen, KI-API-Ausfälle) verschieben sich Fristen angemessen; Rücktritt ist nach Nachfrist möglich, angefallene Kosten/Aufwände werden vergütet.
5.4 Haftung nach Schweizer Recht (OR): Beschränkt auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten; keine Haftung für indirekte Schäden/Folgeschäden/entgangenen Gewinn.
5.5 Für überlassene Gegenstände/Requisiten der Auftraggeber:in besteht keine Obhutshaftung; allfällige Schäden durch solche Gegenstände trägt die Auftraggeber:in.

6. Rücktritt durch die Auftraggeber:in (Storno)

6.1 Bei Rücktritt ausserhalb von Ziff. 5:
• >10 Kalendertage vor Dreh/Beginn: 1/3 der vereinbarten Produktionskosten zzgl. bis dahin angefallener Aufwände
• 10–4 Kalendertage: 2/3 der Produktionskosten zzgl. Aufwände
• ≤3 Kalendertage oder nach Beginn: 100 % der Produktionskosten zzgl. Aufwände
6.2 Nutzungen bis dahin hergestellten Materials bedürfen einer gesonderten schriftlichen Nutzungsbewilligung.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern nicht anders vereinbart:
• 1/3 bei Vertragsabschluss
• 1/3 bei Dreh-/Leistungsbeginn
• 1/3 bei Abnahme
7.2 Bei Werbefilm: 50 % bei Vertragsabschluss, 50 % bei Abnahme.
7.3 Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar. Verzugszins gemäss Art. 104 OR: 5 % p. a.; zusätzlich Mahn- und Inkassokosten.
7.4 Aufrechnung gegen Forderungen der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, ausser mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
7.5 Zurückbehaltungsrecht: Bis zur vollständigen Zahlung ist die Auftragnehmerin zur Zurückbehaltung von Leistungen/Material berechtigt.

8. Rechte, Nutzungsbefugnisse, RAW

8.1 Umfang der Nutzungsrechte wird im Vertrag festgelegt (Territorien, Medien, Dauer, Exklusivität, Übertragbarkeit, Bearbeitung etc.). Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
8.2 RAW-/Projekt-/Edit-Daten sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Eine Herausgabe erfolgt nur gegen Buyout; Richtwert = Projektwert (wegen vollständiger kreativer Nachnutzungsmöglichkeit).
8.3 Erweiterte Nutzungen sind gesondert zu vereinbaren und marktüblich zu vergüten, z. B.:
Vervielfältigung/Verbreitung; Bearbeitung/Änderung/Remix; Synchronisation; KI-Training/Generierung; Sequels/Spin-offs/Format-Weiterentwicklung; Übersetzungen/Untertitel; Onlinerechte/Abruf; Senderechte/Weitersendung; Ton-/Datenträger/Cloud; Drucknebenrechte/Verlag; Werbe- und Merch-Nutzungen; Archivierung; Festivals/Messen; Datenbank/Plattform; Unterlizenzierung.
8.4 Von der Auftragnehmerin erstellte Drehbücher, Skizzen, Layouts, Designs, Animatics, Moodboards, LUTs, Presets, Styles, Prompts bleiben ihr geistiges Eigentum (URG); Nutzung nur mit schriftlicher Zustimmung.
8.5 Stellt die Auftraggeber:in Inhalte/Marken/Musik/Personenrechte, garantiert sie, alle Rechte geklärt zu haben, hält die Auftragnehmerin schadlos und weist Nachweise auf Verlangen nach.
8.6 Eigenwerbung: Die Auftragnehmerin darf Produktionen zeitlich unbeschränkt zu Referenz-/Showreel-/Website-/Social-Media-Zwecken nutzen (mit Namensnennung der Auftraggeber:in), sofern dem nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen und dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

9. Datenschutz, Vertraulichkeit

9.1 Die Auftragnehmerin verarbeitet Personendaten zweckgebunden gemäss DSG und teilt diese nur, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Subunternehmer, Cloud-/SaaS-Dienste in der Schweiz/EU).
9.2 Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim; Ausnahmen: gesetzliche Pflichten, notwendige Offenlegung gegenüber Berater:innen/Behörden/Versicherern.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
10.2 Anwendbares Recht: ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und internationalen Kaufrechts).
10.3 Gerichtsstand: Luzern, Schweiz.
10.4 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gilt die geltungserhaltende Reduktion; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.

AGB für Studio und Equitment Nutzung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Filmequipments in den Räumlichkeiten von

Bildverstärker

Janine Räker

Neubaugasse 64/66/1/7b, 1070 Wien

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des Filmequipments in den Räumlichkeiten von Bildverstärker, Janine Räker, Neubaugasse 64/66/1/7b, 1070 Wien (nachfolgend "Vermieter" genannt) durch den Kunden (nachfolgend "Mieter" genannt).

Vermietung

Der Vermieter vermietet dem Mieter das Filmequipment ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Räumlichkeiten des Vermieters.

Mietdauer Die Mietdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Equipments an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.

Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Equipments an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Equipment entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment ausschließlich innerhalb der Räumlichkeiten des Vermieters zu nutzen und es nicht zu verändern, zu entfernen oder außerhalb der Räumlichkeiten zu bringen.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Equipments durch den Mieter entstehen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen oder an Personen, die sich während der Mietzeit in den Räumlichkeiten aufhalten.

Zahlungsbedingungen

Die Miete ist vor Beginn der Mietdauer fällig. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietpreis fristgerecht zu zahlen.

 

Rückgabe des Equipments

Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter dem Mieter eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellen.

Kündigung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung des Equipments jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

 

Als Unternehmer gem. § 14 BGB in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Sie können jedoch Ihren Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei verschieben.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

Datenschutz

Die vom Mieter angegebenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Vermietung verwendet.

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